Mit der Registrierung zur Nutzung der Internet-Leitungsauskunft der BS|NETZ erklärt der Nutzer sein Einverständnis, dass die vom Nutzer in der Registrierungsmaske angegebenen Daten bei der BS|NETZ gespeichert werden. Alle Bestandsdaten, die sich der Nutzer / die Nutzerin über die Internet-Leitungsauskunft der BS|NETZ ansieht bzw. ausdruckt, werden bei der BS|NETZ in Verbindung mit der Uhrzeit, den beim Ausdruck auszufüllenden Pflichtfeldern und den jeweiligen Benutzerdaten gespeichert. Der Nutzer kann die Einwilligung zur Speicherung der Benutzerdaten und die Berechtigung für den Zugriff auf die Internet-Leitungsauskunft der BS|NETZ jederzeit widerrufen, indem der Nutzer eine E-Mail mit dem Vermerk „Löschung meiner Berechtigung für die Internet-Leitungsauskunft der BS|NETZ“ an folgende E-Mail-Adresse sendet:
gishotline@leitungsauskunft.de
Grundstückseigentümer im Netzgebiet der BS|NETZ können für ihre Grundstücke Leitungsauskünfte unter Angabe ihrer vollständigen Adresse bei dem/der zuständigen Mitarbeiter/in anfordern (die E-Mail-Adresse und Telefon-Nr sind unter der „Rubrik Hilfe und Support“ Bereich „Fragen zu Leitungsdaten“ aufgeführt).
Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
Die Weitergabe der über die Internet-Leitungsauskunft der BS|NETZ abgerufenen bzw. ausgedruckten Daten an Dritte ist nicht gestattet.
Ebenso dürfen die über die Internet-Leitungsauskunft der BS|NETZ abgerufenen bzw. ausgedruckten Daten nur für die Zwecke der Erkundigungspflicht vor Baumaßnahmen bzw. für Planungszwecke im Vorwege von Baumaßnahmen benutzt werden.
Die beim Ausdruck des Leitungsbestandsplanes abgefragten Pflichtfelder sind vollständig und gewissenhaft auszufüllen.
Dient die Abfrage der Erkundigungspflicht vor Baumassnahmen, so sind der entsprechende Ort (Straße und Hausnummer) bzw. der Bereich im Feld Baumaßnahme, die Art der Bautätigkeit (z.B. Kanalbaumaßnahme, Zaunerstellung usw.) sowie der Baubeginn (Datum) einzutragen.
Dient die Abfrage der Planung, so ist neben der Ortsbeschreibung im Feld „Art der Bautätigkeit“ der Wert "Planungszweck / Projektierung" einzutragen.
Die Erkundigung über die Lage der Leitungen ist wegen ständiger Bautätigkeit im Netzbestand rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Bauarbeiten über die Internet-Leitungsauskunft der BS|Netz einzuholen. Dies gilt auch im Falle von Bauzeitverzögerungen.
Das „Merkheft für Baufachleute“ ist vom Nutzer der Internet-Leitungsauskunft der BS|NETZ zu lesen und dessen Inhalt entsprechend zu berücksichtigen.
Bestehen Fragen zum Leitungsbestand, so können diese an die Gis-Hotline unter (gishotline@leitungsauskunft.de) gerichtet werden.
Die Telefonnummern für den Entstörungsdienst sind unter der Rubrik Unternehmen / Entstörungsdienst aufgeführt.
Bestehen beim Nutzer in der Anwendung der Internet-Leitungsauskunft der BS|NETZ Schwierigkeiten in der Handhabung, so ist unter der Rubrik „Hilfe und Support“ * Bereich „Technische Fragen zur Internet-Leitungsauskunft“ eine Hotline-Telefonnummer angegeben, die entsprechende Hilfestellung geben kann.
Gültigkeit der erteilten/erzeugten Leitungsauskunft
Nach dem Erzeugen der Leitungsauskunft muss diese mit dem Knopf [Planauskunft bestätigen] abgeschlossen werden. Erst danach ist es eine erteilte und offizielle Planauskunft.
Haben sich die Kontaktdaten des Nutzers geändert, so ist eine entsprechende E-Mail an folgende Adresse gishotline@leitungsauskunft.de der BS|NETZ zu senden und eine entsprechende Neuregistrierung vorzunehmen.
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